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OLG Frankfurt, 17.04.1985 - 3 UF 394/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- FamRZ 1985, 823
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 27.10.1983 - 17 WF 392/83
Einstweilige Anordnung; Außerkrafttreten; Prozeßkostenhilfegesuch; Zurückweisung; …
- KG, 21.11.1980 - 17 UF 3234/79
Vermögensausgleich; Tod; Ausgleichsberechtigter; Verfahren; Hauptsache; Kosten
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.1985 - 3 UF 394/84
Dieser Grundsatz greift auch in dem Fall durch, in welchem eine Partei erst in dem Berufungsverfahren die Klage in einer Folgesache (teilweise) zurücknimmt, denn hat ein Rechtsmittel in einer Folgesache Erfolg, so ist über seine Kosten ebenfalls nach § 93a ZPO zu befinden (BGH FamRZ 1983, 683 [Nr. 359] = BGHF 3, 427; KG FamRZ 1981, 381, 382).